Beratung durch Kiefer- und Gesichtschirurgen (Prof. Dr. Dr. U. Meyer)

Bei dem Beratungsgespräch wird die operative Therapie festgelegt. Der Kieferorthopäde erstellt mit Hilfe unseres Gutachterbriefes einen Heil- und Kostenplan, der zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht wird.

Zur Klärung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse muss der Heil- und Kostenplan bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Den Privatpatienten wird empfohlen, sich ebenfalls von ihrer Versicherung eine Kostenzusage vor Beginn der Behandlung geben zu lassen. Für spezielle Planungsverfahren müssen die Kosten zum Teil selbst getragen werden.

In der Regel erfolgt die Therapie in 3 Schritten: prä-operative KFO Vorbehandlung, Modelloperation, Operation und postoperative KFO Nachbehandlung.